Regionaler Sozialdienst Chur

  • Wirtschaftliche Sozialhilfe: Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen (ABzUG) und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Gemeinden entscheiden über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.
  • Persönliche Sozialberatung: Das Sozialamt Graubünden hat einen umfassenden Auftrag im Bereich der persönlichen und familiären Beratung sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu erfüllen. Dabei sind die Mitarbeitenden in den regionalen Sozialdiensten mit den verschiedensten Problemen von Menschen aller Altersgruppen konfrontiert.
  • Flüchtlingsberatung: Annerkannte Flüchtlinge erhalten während der ersten zehn Jahre eine Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F), danach, meistens, eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Damit haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsstatus B oder C.


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