Der VBD ist eine Abteilung des Amtes für Justizvollzug und gehört dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden an. Diese Abteilung beinhaltet die Vollzugsbehörde mit dem Straf- und Massnahmenvollzug sowie den Bewährungsdienst.
Die Vollzugsbehörde weist verurteilte Personen in die geeigneten Anstalten zum Vollzug der richtelich ausgesprochenen Strafen oder Massnahmen ein. Während des ganzen Vollzugsverlaufes behält die Vollzugsbehörde die Oberaufsicht.
Der Bewährungsdienst betreut straffällig gewordene Personen und begleitet sie bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dabei werden umfassende Aufgaben der Sozialberatung genauso wie Aufgaben der gesetzlichen Überwachung erfüllt. Zudem leistet der Bewährungsdienst individuelle Unterstützung und Beratung während der Dauer des gesamten Strafverfahrens. Oberstes Ziel ist es, die Rückfallrisiken der Straffälligen zu vermindern und ihre Eigenverantwortung sowie die soziale Integration zu fördern. Die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung einer Bewährungshilfe ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 93 bis 96 StGB), der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), des Justizvollzugsgesetzes des Kantons Graubünden (Art. 4 JVG) und der Justizvollzugsverordnung des Kantons Graubünden (Art. 2 und Art. 7 JVV).
Der Bewährungsdienst ist insbesondere zuständig für:
Hier können Sie das Amt für Justizvollzug Graubünden / Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD) direkt erreichen - Amt für Juszitvollzug Graubünden